Hundehaltung Abmeldung
Hundehaltung Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Allgemeine Informationen
Die Abmeldung des Hundes können Sie hier online vornehmen.
Die Hunderegister-Abmeldung erfolgt über diesen Link .
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Bei Tod des Hundes bitten wir um Hochladen der ärztlichen Bescheinigung über den Tod des Hundes.
Bei Abgabe des Hundes an eine/n neue/n Halter/in können Sie uns die Daten über die/den neue/n Halter/in mitteilen.
Bei Abgabe Namen und Adresse des neuen Eigentümers
Bei Tod des Hundes ärztliche Bescheinigung des Tierarztes
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Was sollte ich noch wissen?
Amt/Fachbereich
Fachbereich Zentraler Service und Finanzen