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Hundehaltung Abmeldung


Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

Spezielle Hinweise

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Bei Tod des Hundes bitten wir um Hochladen der ärztlichen Bescheinigung über den Tod des Hundes. 

Bei Abgabe des Hundes an eine/n neue/n Halter/in können Sie uns die Daten über die/den neue/n Halter/in mitteilen. 

Spezielle Hinweise

Bei Abgabe Namen und Adresse des neuen Eigentümers

Bei Tod des Hundes ärztliche Bescheinigung des Tierarztes

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Fachbereich Zentraler Service und Finanzen