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Hundehaltung Anmeldung


Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Spezielle Hinweise

Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht  eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund binnen 14 Tagen,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Über diesen Link können Sie die Anmeldung online durchführen.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der Gemeinde Stelle durchgeführt wird.

Informationen zum Hunderegister Niedersachsen



Spezielle Hinweise

Nach erfolgter Anmeldung wird ein Steuerbescheid mit den zu leistenden Zahlungen erstellt und mit der Hundesteuermarke zugesandt.

Spezielle Hinweise

Sie können die Anmeldung online unter diesem Link vornehmen. 

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise
  • Kennnummer des Transponders (bitte Nachweis beifügen)
  • Rasse, Name, Alter, Wurftag, Geschlecht & Farbe des Hundes sowie Beginn der Hundehaltung
  • Name & Adresse des Hundehalters / der Hundehalterin
  • Nachweis Hundehaftpflichtversicherung
  • Nachweis zur Anmeldung im Nds. Hunderegister,  Informationen zum Hunderegister Niedersachsen
  • theoretischer Sachkundenachweis

Gebühr: 13,50 EUR - 23,50 EUR
Spezielle Hinweise

Für die Anmeldung des Hundes fällt keine Gebühr an. Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerpflicht ein.

Die Höhe der Hundesteuer beträgt jährlich für den

  • 1. Hund  60,00 Euro
  • 2. Hund 96,00 Euro  
  • 3. Hund und alle weiteren  168,00 Euro
  • gefährlicher Hund 500,00 Euro

Unter bestimmten Umständen ist eine Steuerermäßigung bzw. -befreiung möglich ( siehe Hundesteuersatzung ). Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Gemeinde Stelle, Frau Bieck. 

Hundesteuermarken:  2,50 Euro  (als Ersatz oder bei Verlust)

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat diesen binnen 14 Tagen bei der Gemeinde unter Angabe der Rasse anzumelden.


Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt als angeschafft.

Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Chippung für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten.

Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich abzumelden.

Registrierung im Hunderegister Niedersachsen, wenn der Hund älter als sechs Monate ist ( § 6 Abs. 1 NHundG ).

Spezielle Hinweise

ca. 2 Wochen

Spezielle Hinweise

Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Hundesteuersatzung der Gemeinde Stelle vom 28.11.2024  

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)

Fachbereich Zentraler Service und Finanzen