Hundehaltung Anmeldung
Hundehaltung Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden. Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Allgemeine Informationen
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund binnen 14 Tagen,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Über diesen Link können Sie die Anmeldung online durchführen.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der Gemeinde Stelle durchgeführt wird.
Informationen zum Hunderegister Niedersachsen
Verfahrensablauf
Nach erfolgter Anmeldung wird ein Steuerbescheid mit den zu leistenden Zahlungen erstellt und mit der Hundesteuermarke zugesandt.
An wen muss ich mich wenden?
Sie können die Anmeldung online unter diesem Link vornehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Kennnummer des Transponders (bitte Nachweis beifügen)
- Rasse, Name, Alter, Wurftag, Geschlecht & Farbe des Hundes sowie Beginn der Hundehaltung
- Name & Adresse des Hundehalters / der Hundehalterin
- Nachweis Hundehaftpflichtversicherung
- Nachweis zur Anmeldung im Nds. Hunderegister, Informationen zum Hunderegister Niedersachsen
- theoretischer Sachkundenachweis
Welche Gebühren fallen an?
Für die Anmeldung des Hundes fällt keine Gebühr an. Jedoch tritt mit der Anmeldung die Steuerpflicht ein.
Die Höhe der Hundesteuer beträgt jährlich für den
- 1. Hund 60,00 Euro
- 2. Hund 96,00 Euro
- 3. Hund und alle weiteren 168,00 Euro
- gefährlicher Hund 500,00 Euro
Unter bestimmten Umständen ist eine Steuerermäßigung bzw. -befreiung möglich ( siehe Hundesteuersatzung ). Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Gemeinde Stelle, Frau Bieck.
Hundesteuermarken: 2,50 Euro (als Ersatz oder bei Verlust)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat diesen binnen 14 Tagen bei der Gemeinde unter Angabe der Rasse anzumelden.
Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt als angeschafft.
Abschluss einer Haftpflichtversicherung und die Chippung für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten.
Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich abzumelden.
Registrierung im Hunderegister Niedersachsen, wenn der Hund älter als sechs Monate ist ( § 6 Abs. 1 NHundG ).
Bearbeitungsdauer
ca. 2 Wochen
Rechtsgrundlage
- Kommunale Satzung
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Hundesteuersatzung der Gemeinde Stelle vom 28.11.2024
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
Amt/Fachbereich
Fachbereich Zentraler Service und Finanzen