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Meldebescheinigung Erteilung


Allgemeine Informationen

Die Gemeinde Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in der Gemeinde  mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Sie können die Meldebescheinigung persönlich im Einwohnermeldeamt beantragen. 

Oder Sie beantragen die Meldebescheinigung online. Nach Bezahlung der Gebühr erhalten Sie die Meldebescheinigung per Post.

Spezielle Hinweise

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Stelle haben, können Sie die Meldebescheinigung beim Einwohnermeldeamt/Rathaus der Gemeinde Stelle persönlich beantragen oder Sie beantragen die Meldebescheinigung online über das  ServicePortal

Halten Sie für die Online-Beantragung einen Scan der Vorder- und Rückseite Ihres Ausweises bereit.

Gemeinde Stelle, Bürgerservice

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Bitte halten Sie bei Online-Beantragung einen Scan der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises/Reisepasses bereit.

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bürgerservice/ Einwohnermeldeamt

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
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