Meldebescheinigung Erteilung
Meldebescheinigung Erteilung
Textblöcke ein-/ausklappenAllgemeine Informationen
Die Gemeinde Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in der Gemeinde mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Sie können die Meldebescheinigung persönlich im Einwohnermeldeamt beantragen.
Oder Sie beantragen die Meldebescheinigung online. Nach Bezahlung der Gebühr erhalten Sie die Meldebescheinigung per Post.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Stelle haben, können Sie die Meldebescheinigung beim Einwohnermeldeamt/Rathaus der Gemeinde Stelle persönlich beantragen oder Sie beantragen die Meldebescheinigung online über das ServicePortal .
Halten Sie für die Online-Beantragung einen Scan der Vorder- und Rückseite Ihres Ausweises bereit.
Zuständige Stelle
Gemeinde Stelle, Bürgerservice
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bitte halten Sie bei Online-Beantragung einen Scan der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises/Reisepasses bereit.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Meldebescheinigung
Erweiterte Meldebescheinigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Amt/Fachbereich
Bürgerservice/ Einwohnermeldeamt
Urheber
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