Melderegisterauskunft Erteilung einfach online beantragen
Melderegisterauskunft Erteilung einfach online beantragen
Dritte erhalten auf Antrag und gegen Zahlung einer Gebühr Auskunft aus dem Melderegister über bestimmte Eintragungen einzelner Einwohnerinnen und Einwohner.
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der zuständigen Stelle
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad und
- derzeitige Anschriften
zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die zuständige Stelle Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Verfahrensablauf
Die einfache Melderegisterauskunft kann online auf dieser Seite beantragt werden.
Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind leider nicht zulässig.
Voraussetzungen
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
- Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die zuständige Stelle richten und bei der zuständigen Stelle eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der zuständigen Stelle zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
- Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
- Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Welche Gebühren fallen an?
- Einfache Melderegisterauskunft für private Zwecke: 9 Euro
- Einfache Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke: 12 Euro
- Archivauskunft (Person ist länger als 30 Jahre verzogen oder verstorben): zuzüglich 15 Euro
- Nachbearbeitungsgebühr, falls die zu beauskunftende Person (Name, Geb.-datum, letzter Wohnort) nicht eindeutig identifiziert werden konnte: 4 Euro
Die Gebühren können wie folgt entrichtet werden:
- Bei Online Beantragung
- PayPal
- Visa-Karte
- MasterCard
Amt/Fachbereich
Fachbereich Bürgerservice und Familie
Hinweise / Besonderheiten
Eine von uns erteilte Auskunft darf nur für den von Ihnen zuvor angegebenen Zweck verwendet werden. Danach ist sie zu löschen und darf nicht beliebig weitergenutzt oder weitergegeben werden. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Hauseigentümer können kostenfrei zu den in ihrem Eigentum gemeldeten Personen die Vor- und Familiennamen sowie einen Doktorgrad erhalten, sofern hierfür ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird.