Verlust eines Reisepasses melden
Leistungsbeschreibung
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Mit der Verlustanzeige vermeiden Sie eine missbräuchliche Verwendung Ihrer Ausweispapiere.
Rechtliche Grundlage
Nach §7 Abs. 1 Nr. 3 NDs. AGPAuswG und §15 No. 3 PaßG ist der Inhaber eines Bundesreisepasses verpflichtet, den Verlust unverzüglich anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Sie benötigen für die Sperrung online entweder die Identifizierung mit Ihrem aktiven BundID-Konto,
oder Sie können zur Identifikation auch
- Ihr Sperrkennwort oder
- die Dokumentennummer Ihres Personalausweises oder
- die Dokumentennummer Ihres Reisepasses oder
- die Dokumentennummer eines nicht mehr als 5 Jahre abgelaufenen Dokument
nutzen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Passbehörde. Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Bei Fragen wenden Sie sich an das Meldeamt im Rathaus der Gemeinde Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend erfolgen.