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Verlust eines Reisepasses melden

Leistungsbeschreibung

Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Mit der Verlustanzeige vermeiden Sie eine missbräuchliche Verwendung Ihrer Ausweispapiere.

Rechtliche Grundlage
Nach §7 Abs. 1 Nr. 3 NDs. AGPAuswG und §15 No. 3 PaßG ist der Inhaber eines Bundesreisepasses verpflichtet, den Verlust unverzüglich anzuzeigen.

Sie benötigen für die Sperrung online entweder die Identifizierung mit Ihrem aktiven BundID-Konto, 

oder Sie können zur Identifikation auch 

  • Ihr Sperrkennwort oder
  • die Dokumentennummer Ihres Personalausweises oder
  • die Dokumentennummer Ihres Reisepasses oder 
  • die Dokumentennummer eines nicht mehr als 5 Jahre abgelaufenen Dokument

nutzen. 

Wenden Sie sich an die zuständige Passbehörde.  Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Spezielle Hinweise

Bei Fragen wenden Sie sich an das Meldeamt im Rathaus der Gemeinde Stelle. 

Es fallen keine Gebühren an.

Die Meldung muss umgehend erfolgen.