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Verlust des eigenen Personalausweises melden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren oder er gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.

Wenn Sie den Verlust melden (Polizei, Bürgeramt oder online), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

Sie benötigen für die Sperrung online entweder die Identifizierung mit Ihrem aktiven BundID-Konto, 

oder Sie können zur Identifikation auch 

  • Ihr Sperrkennwort oder
  • die Dokumentennummer Ihres Personalausweises oder
  • die Dokumentennummer Ihres Reisepasses oder 
  • die Dokumentennummer eines nicht mehr als 5 Jahre abgelaufenen Dokument

nutzen. 

Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.

Spezielle Hinweise

Wenn Sie in der Gemeinde Stelle gemeldet sind, können Sie den Verlust Ihres Personalausweises hier online vornehmen. 

Oder Sie wenden sich an das Meldeamt der Gemeinde Stelle. 

Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.

Gebühr: gebührenfrei
Bei Verlustmeldung
Spezielle Hinweise

Keine

Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.         

Fachbereich Bürgerservice und Familie