Verlust des eigenen Personalausweises melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren oder er gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.
Wenn Sie den Verlust melden (Polizei, Bürgeramt oder online), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.
Verfahrensablauf
Sie benötigen für die Sperrung online entweder die Identifizierung mit Ihrem aktiven BundID-Konto,
oder Sie können zur Identifikation auch
- Ihr Sperrkennwort oder
- die Dokumentennummer Ihres Personalausweises oder
- die Dokumentennummer Ihres Reisepasses oder
- die Dokumentennummer eines nicht mehr als 5 Jahre abgelaufenen Dokument
nutzen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.
Wenn Sie in der Gemeinde Stelle gemeldet sind, können Sie den Verlust Ihres Personalausweises hier online vornehmen.
Oder Sie wenden sich an das Meldeamt der Gemeinde Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
Bei Verlustmeldung
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Amt/Fachbereich
Fachbereich Bürgerservice und Familie