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Wohnsitz - Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Nebenwohnung nicht mehr bewohnen, melden Sie diese ab. Die zuständige Stelle passt die Eintragung im Melderegister an. 

Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

Spezielle Hinweise

Nehmen Sie die Abmeldung einer Nebenwohnung in der Gemeinde Stelle hier online vor. 

Oder Sie wenden sich an das Meldeamt im Rathaus der Gemeinde Stelle. 

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Fachbereich Bürgerservice und Familie