Wohnsitz - Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie die Nebenwohnung nicht mehr bewohnen, melden Sie diese ab. Die zuständige Stelle passt die Eintragung im Melderegister an.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.
Nehmen Sie die Abmeldung einer Nebenwohnung in der Gemeinde Stelle hier online vor.
Oder Sie wenden sich an das Meldeamt im Rathaus der Gemeinde Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Amt/Fachbereich
Fachbereich Bürgerservice und Familie