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Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums


Leistungsbeschreibung

Mit der Genehmigung der Aufgrabung erhält der Antragsteller die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen. Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Zuständig ist bei Landesstraßen das Land Niedersachsen, bei Kreisstraßen der Landkreis Harburg und bei Gemeindestraßen die Gemeinde.

Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.

Ausnahme: Bei Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien ist nach § 68 TKG keine Aufgrabegenehmigung, sondern nur die Zustimmung des Straßenbaulastträgers erforderlich (ab 01.12.2021: § 127 TKG). Die Arbeiten müssen angezeigt werden, eine Zustimmung wird zügig erteilt. 

Fachbereich Bauen und Umwelt